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BEREICHE

Grundsätzlich wird die Mediation überall dort angewendet, wo die Konfliktpartner (Personen oder Institutionen) auch weiterhin zusammenarbeiten wollen oder müssen.

Konkret heisst das

im privaten Bereich

  • Trennung und Scheidung

  • Erbschaftsstreitigkeiten

  • Miet- und Nachbarschaftskonflikte

  • Interkulturelle Konflikte

 

in der Wirtschaft

  • Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen (Vertragspartner, Kunden, Konkurrenten, etc.)

  • Auseinandersetzungen mit Verbänden und Sozialpartner

  • Konflikte bei Versicherungsfällen

 

in der Arbeitswelt

  • Auseinandersetzungen innerhalb eines Betriebes zwischen MitarbeiterInnen, Streitigkeiten im Team oder mit Vorgesetzten / Untergebenen

  • Auseinandersetzungen zwischen Abteilungen oder Bereichen

  • Auseinandersetzungen in der Führungsebene, der Direktion, der Geschäftsleitung oder im Verwaltungsrat

  • Auseinandersetzungen im Rahmen von Umstrukturierungs- und Veränderungsprozessen

 

im öffentlichen Bereich

  • Umweltkonflikte, wie Lärm, Abgase, Strahlung, Schädigung eines Schutzgebietes oder Landschaftsbildes

  • Streitfälle im öffentlichen Baurecht

  • Konflikte bezüglich Infrastrukturanlagen wie Strassen, Eisenbahnen, Flughäfen, Abfallbrennungsanlagen, etc.

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